|
Datenschutz und Schweigepflicht |
|
Alle Mitarbeiter der Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH unterliegen in Bezug auf Ihre persönlichen Daten und den Daten im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Durch Ihre Einwilligung können Sie das Krankenhauspersonal von der Schweigepflicht entbinden. Nur mit dieser Einwilligung ist der Arzt dazu berechtigt Ihre Angehörigen zu informieren.
Wir tragen Ihren Patientenrechten Rechnung indem wir keine telefonischen Auskünfte erteilen.
|